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   OLG Saarbrücken, 18.06.2003 - 1 U 167/03 - 41   

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https://dejure.org/2003,6723
OLG Saarbrücken, 18.06.2003 - 1 U 167/03 - 41 (https://dejure.org/2003,6723)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18.06.2003 - 1 U 167/03 - 41 (https://dejure.org/2003,6723)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18. Juni 2003 - 1 U 167/03 - 41 (https://dejure.org/2003,6723)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für Zurückweisung an erste Instanz durch Berufungsinstanz; Anforderungen an Vorliegen einer unzulässigen Überraschungsentscheidung; Recht auf faires Verfahren; Reichweite des Verbots von Überraschungsentscheidungen; Folgen der Verweigerung der Abnahme ...

  • Judicialis

    ZPO § 139; ; ZPO § 538 Abs. 2 HS 2; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Hinweispflicht des Gerichts bei als unsubstantiiert beurteiltem Klagevorbringen - unzulässiges Überraschungsurteil

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Verfahrensfehlerhaftes Überraschungsurteil?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 1372
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Saarbrücken, 26.11.1997 - 1 U 214/97
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.06.2003 - 1 U 167/03
    Es geht dabei um das rechtsstaatliche Erfordernis der Messbarkeit und Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns (Senat NJW-RR 1998, 1609 = OLG-Report Saarbrücken 1998, 230; OLG Köln ZIP 1986, 604 m.w.N.).

    Denn Zweck der Regelung des § 139 ZPO ist es, die Parteien vor einem bloßen Versehen zu schützen; die Partei soll nicht überrumpelt werden (BGH NJW 1984, 2575 f.; Senat NJW-RR 1998, 1609 = OLG-Report Saarbrücken 1998, 230).

    Eine solche Überrumpelung der Partei ist dem Gericht nicht nur auf rechtlichem, sondern auch auf tatsächlichem Gebiet verboten (BGH MDR 1980, 575 f.; Senat NJW-RR 1998, 1609 = OLG-Report 1998, 230).

  • BGH, 20.02.1980 - VIII ZR 48/79
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.06.2003 - 1 U 167/03
    Eine solche Überrumpelung der Partei ist dem Gericht nicht nur auf rechtlichem, sondern auch auf tatsächlichem Gebiet verboten (BGH MDR 1980, 575 f.; Senat NJW-RR 1998, 1609 = OLG-Report 1998, 230).
  • OLG Düsseldorf, 11.06.1992 - 10 U 170/91
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.06.2003 - 1 U 167/03
    Wird die Klage trotzdem ohne den nach Lage der Sache erforderlichen Hinweis abgewiesen, so handelt es sich um ein verfahrensfehlerhaftes Überraschungsurteil (Senat a.a.O.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 1268).
  • BGH, 27.09.2006 - VIII ZR 19/04

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren

    Nichts anderes kann gelten, wenn es die Klage mangels Sachbefugnis des Klägers als unschlüssig abweisen will, obwohl es zuvor durch Anordnung einer Beweisaufnahme konkludent zu erkennen gegeben hat, dass es die Klage für schlüssig und insbesondere die Aktivlegitimation des Klägers für gegeben hält (OLG Saarbrücken, MDR 2003, 1372 f.; OLG Bamberg, NJW-RR 1998, 1608 f.; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl., § 139 Rdnr. 30; Musielak/Stadler, ZPO, 4. Aufl., § 139 Rdnr. 8).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2023 - 2 U 138/22

    Tassenspender

    So kann das Gericht einen Hinweispflichten auslösenden Vertrauenstatbestand dadurch schaffen, dass es durch eindeutig formulierte Hinweise seine Rechtsauffassung zu erkennen gibt und von dieser abrücken will (BVerfG, NJW 2021, 2581 Rn. 13; NJW 2003, 3687; BGH, NZG 2020, 317 Rn. 7; BeckOK ZPO-von Selle, Stand: 01.09.2023, § 139 Rn. 39) oder wenn es die Klage als unschlüssig abweisen will, nachdem es durch Anordnung einer Beweisaufnahme zu erkennen gegeben hat, dass es die Klage für schlüssig hält (OLG Saarbrücken, MDR 2003, 1372, BeckOK ZPO-von Selle, Stand: 01.09.2023, § 139 Rn. 39).
  • OLG Bremen, 24.01.2007 - 1 U 52/06

    Richterliche Aufklärungspflicht und unvollständige Beweiserhebung als

    Anerkanntermaßen stellen Verstöße gegen die richterliche Aufklärungspflicht einen wesentlichen Verfahrensmangel dar (BGH NJW 01, 3480; NJW-RR 88, 477; OLG Bamberg OLGR 04, 124; OLG Saarbrücken MDR 03, 1372) wie auch die nicht vollständige Beweiserhebung, soweit sie nach der Rechtsauffassung des erstinstanzlichen Gerichts erforderlich war (BGH NJW 00, 142).
  • OLG Koblenz, 13.02.2012 - 5 U 1380/11

    Haftung des Schulträgers für Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch ein

    Nach BGH NJW-RR 1991, 254 und OLG Saarbrücken MDR 2003, 1372 verbieten sich Überraschungsurteile, die in eine für die Parteien unvorhersehbare Richtung weisen.
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